Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen nach Strom NZV
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Mindermengen
Die Preise für die Abrechnung der Jahresmehr- bzw. Jahresmindermengen werden entsprechend §13 StromNZV ermittelt. Als Basis dient der VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und Jahresmindermengen", der sich zur Zeit unter Beteiligung der Verbändein der Endabstimmung befindet.
Die Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen werden auf Anfrage gerne mitgeteilt.