Zustimmungspflichtige Geräte
Zustimmungspflichtige Geräte nach VDE AR-N 4100
Laut VDE Ar-N 4100 benötigen einige geräte vor dem Anschluss an das Hausnetz die vorherige Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers. Diese ist erforderlich bei den folgenden Anlagen:
- Neue Kundenanlagen
- Zu erweiternden Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird.
- Vorübergehend angeschlossenen Anlagen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >12kVA
- Stationären elektrischen Speichern
- Erzeugungsanlagen
- Kundeneigenen Notstromaggregaten
- Geräten zur Beheizung oder klimatisierung (z.N. Wärmepumpne), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Einzelgeräten (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
- Anschlusschränken im Freien
Bitte beantragen Sie diese Geräte 4 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin formlos bzw. mit beigefügtem Vordruck einschließlich des Datenblattes des geplanten Gerätes.
Antrag auf Genehmigung eines Durchlauferhitzers
Antrag auf Genehmigung einer Wärmepumpe/Infrarotheizung
Antrag auf Genehmigung einer Ladestation/Wallbox