Netznutzung
Netznutzungsentgelte
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2021. Die Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung der Erlösobergrenze und der Änderungen nach § 4 Abs. 3 ARegV kalkuliert.
Die Erlösobergrenze für das Jahr 2021 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.
Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Verteilnetzes gelten ab dem 01. Januar 2022.
Kontaktdatenblatt GWW
Netznutzungsentgelte 2022
Download Preisblatt Netznutzung Strom 2022
Netznutzungsentgelte 2021
Download Preisblatt Netznutzung Strom 2021
Netznutzungsentgelte 2020
Download Preisblatt Netznutzung Strom 2020
Referenzpreisblatt 2018 gemäß §120 Abs 4 S1 EnWG
Download Referenzpreisblatt 2018 gemäß §120 Abs 4 S1 EnWG
Sonstige Downloads
Download Individuelle Netznutzungsentgelte nach StromNEV
Download Versorgererlaubnisschein
Download Wiederverkäuferbescheinigung nach §13b UStG
Download Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom (Öffentliche Ladeinfrastruktur)
Konzessionsabgaben Strom
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.
Im Netzgebiet der Gemeindewerke Wadgassen GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
Die zulässigen Höchstsätze betragen:
bei der Belieferung von Tarifkunden:
- bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird: 0,61 Cent/kWh
- bei Strom, der nicht als Schwachlasttarif geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern: 1,32 Cent/kWh
- bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,11 Cent/kWh